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Martin Kayser verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz bei der Erstellung staats- und verwaltungsrechtlicher Gutachten zu Handen von Verbänden, Unternehmen und der öffentlichen Hand. Er arbeitet dabei in der Regel mit Wirtschaftskanzleien, zum Teil aber auch mit universitären Lehrstühlen zusammen. Er hat zudem besonderes Fachwissen in verschiedenen Bereichen des allgemeinen Staats- und Wirtschaftsverwaltungsrechts, insbesondere folgenden:
- Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit;
- Bildung, Forschung und Gesundheit;
- Föderalismus;
- politische Rechte.